Zero Waste Blog: Kaputt oder nicht?

I Phone 6s Display Repair Thilo Parg
In Frankreich untersuchen Behörden, ob die Verlangsamung alter Smartphones strafbar ist. Und in drei Jahren sollen EU-weit Ersatzteile für einige Haushalts- und Elektrogeräte länger lieferbar sein. Noch kein Durchbruch, aber ein wichtiger Schritt in Richtung Reparaturgesellschaft.[SP1] 

Er hat es momentan nicht leicht, der Computer- und Schnickschnackkonzern mit dem Obst im Logo. Erst wurde Apple vom Dauerrivalen Microsoft als Unternehmen mit dem höchsten Börsenwert der Welt entthront (inzwischen hat sich Amazon auf Platz eins geschoben),[1] dann lief das Weihnachtsgeschäft nicht wie gewünscht[2] und nun kam heraus, dass sich sein Kommunikationsdienst FaceTime kinderleicht als Abhörfunktion nutzen lässt.[3] Da könnte fast in Vergessenheit geraten, welche juristischen Schwierigkeiten in Europa drohen. Genauer gesagt: in Frankreich.

Die französischen Behörden ermitteln seit einem Jahr gegen das kalifornische Unternehmen, weil es die Geschwindigkeit älterer iPhones künstlich drosselte, wie es selbst einräumte.[4] Da geplante Obsoleszenz in Frankreich seit 2015 ein Straftatbestand ist, könnte es im Fall einer Verurteilung richtig teuer für Apple werden: Die Geldstrafe kann bis zu fünf Prozent des Jahresumsatzes betragen. Im Fall Apple wären das 11,45 Milliarden US-Dollar für das Jahr 2017.[5] Aus den gleichen Gründen leitete ebenfalls im Januar 2018 die italienische Wettbewerbsschutzbehörde Verfahren gegen Apple und Samsung ein.[6] Zuvor hatten französische Behörden schon gegen Epson ermittelt, weil dessen Druckerpatronen den Dienst verweigerten, obwohl noch ausreichend Tinte vorhanden war.[7]

Eine derart offensichtlich-dreiste Manipulation zur Verkürzung der Lebensdauer dürfte eher die Ausnahme sein. Das Umweltbundesamt (UBA) untersuchte in einer Studie von 2016, wie lange Fernsehgeräte, Smartphones, PCs, Drucker, Waschmaschinen und diverse Haushaltskleingeräte in Privathaushalten genutzt werden und warum ersetzt werden.[8] Anzeichen für geplante Obsoleszenz fanden die Forscher*innen nicht, dafür eine Vielzahl anderer Obsoleszenzursachen.

Etlichen Produkten fehlt es an der nötigen mechanischen und elektronischen Robustheit (werkstoffliche Obsoleszenz: unzureichend geprüfte Komponenten, Überhitzung oder Verschmutzung durch schlechtes Gerätedesign, kurze Lebensdauer von festverbauten Akkus). Bei PCs und TV-Geräte macht sich funktionale Obsoleszenz bemerkbar: Neue Formate oder Standards stellen neue Anforderungen an Hard- und Software, Anschlüsse ändern sich, für ältere Geräte gibt es keine aktuellen Treiber mehr, neue Betriebssysteme überfordern die Leistungsfähigkeit der Hardware. Die ökonomische Obsoleszenz macht eine Reparatur wenig attraktiv: Viele Bauteile können nur zusammen mit anderen ausgetauscht werden, sind schwer zugänglich oder können mangels Ersatzteilen nicht ersetzt werden. Nicht zuletzt fällt etwas ins Gewicht, das die UBA-Studie psychologische Obsoleszenz nennt: Neue Funktionen und Komfortversprechen neuer Modelle verleiten die Kund*innen zum Ausrangieren der bisherigen Geräte. Bei Smartphones etwa unterscheidet sich das jüngste Modell hinsichtlich Funktionen und Leistungsfähigkeit in der Regel kaum vom jeweils vorhergegangenen. Dennoch sehen sie immer ein bisschen anders aus. Derzeit ist die „Notch“ genannte Aussparung am oberen Displayrand der heiße Scheiß, an dem Kenner*innen sofort sehen, ob jemand sich das aktuelle Modell leisten kann oder nicht.[9]

Soll Deutschland die in Sachen geplante Obsoleszenz fortschrittliche französische gesetzliche Regelung übernehmen? Spannend wäre es schon zu sehen, was bei Verdachtsfällen à la Apple herauskommt. Um die Nutzungsdauer von elektrischen oder elektronischen Geräten deutlich zu verlängern, ist es aber viel wichtiger, das Recht auf Reparatur zu stärken. Bislang zeigte sich die deutsche Gesetzgebung sehr zurückhaltend in dieser Frage.[10] Da ist man auf EU-Ebene mittlerweile ein bisschen weiter, wenn auch nur ein bisschen. Anfang Januar einigten sich Kommission und Mitgliedsstaaten auf die neue Ökodesignrichtlinie für Waschmaschinen, Kühlschränke, Leuchtmittel, Fernseher und Spülmaschinen. Ab 2021 sollen Ersatzteile sieben Jahre lang nachzukaufen sein, gerechnet ab dem Produktionstag des letzten Geräts eines Modells. Die Lieferfrist soll nicht länger als 15 Tage betragen, was bei dringenden Reparaturen schon recht lang ist.[11] Ärgerlich ist auch, dass nur Gewerbekunden, nicht aber Privatleute und Repair Cafés Anspruch auf Ersatzteile haben sollen.[12]

Wie können wir mehr Druck für das Recht auf Reparatur machen? Nach wie vor läuft die Online-Petition, die von der Bundesregierung fordert, sich für EU-weite Reparaturstandards einzusetzen.[13] Und wir können den Reparaturgedanken weiter und weiter verbreiten. Passend dazu ein Jubiläum in eigener Sache: Das BUND-Repair-Café Steglitz[14] ist ein Jahr alt geworden. Wir wünschen weiterhin viele zufriedene Besucher*innen, tonnenweise vermiedenen Abfall und jede Menge Nachahmer*innen!

Foto: Thilo Parg/Wikimedia Commons, Lizenz: CC BA-SA 4.0, https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/legalcode




 [SP1]Teaser