Zero Waste Blog: Einweg ist kein Weg

Getraenkeregal Pixabay
Auf den ersten Blick könnte man denken, das zu Jahresbeginn in Kraft getretene Verpackungsgesetz fördere die ökologisch vorteilhaften Mehrwegverpackungen von Getränken. Tatsächlich bewirkt das Gesetz aber nichts im Kampf gegen die Flut von Plastikwegwerfflaschen.

Für Apfelschorle-Fans ist die Welt ein bisschen übersichtlicher geworden. Seit dem 1. Januar müssen sie in jedem Fall Pfand zahlen, wenn sie ihr Lieblingsgetränk in einer Plastikflasche kaufen – unabhängig davon, ob ihr Mix Apfelsaft oder Apfelnektar enthält. Bis Ende 2018 waren Frucht- und Gemüsenektare mit Kohlensäure vom Einwegpfand ausgenommen. Andere Getränke (Säfte und Nektare ohne Kohlensäure, Milchmischgetränke, Wein und Sekt) bleiben aber weiterhin unbepfandet, auch wenn sie in ökologisch unvorteilhafter Verpackung daherkommen.[1]

Ist die Ausweitung des Einwegpfands ein Fortschritt? Das wäre sie nur, wenn dadurch die Mehrwegquote stiege. Das Gegenteil ist aber der Fall. 1997 unterschritt sie die Marke von 72 Prozent, weswegen ein Jahr später das Einwegpfand eingeführt wurde. Das konnte den Niedergang der Mehrwegflaschen aber nicht aufhalten. Die Quote sank weiter, erst auf 54,6 Prozent 2007 und schließlich auf 44,2 Prozent 2016.[2] Der durchschnittliche Rückgang pro Jahr beträgt 1,2 Prozent. Am besten sieht es noch beim Bier aus, dort liegt die Mehrwegquote noch bei 82,1 Prozent (2007: 85,2 Prozent). Bei Wasser mit oder ohne Kohlensäure sank die Mehrwegquote im selben Zeitraum von 47,3 Prozent auf 38,7 Prozent; bei Erfrischungsgetränken von 42,8 Prozent auf 28,8 Prozent.[3]

Mehr Pfandkompetenz wäre gut

Nun ist es müßig zu spekulieren, ob das Einwegpfand den Niedergang des Mehrwegsystems bremst oder im Gegenteil begünstigt. Für Letzteres spricht der Umstand, dass erschreckend viele Verbraucher*innen Pfandflaschen generell für Mehrwegflaschen halten.[4] Insofern bringt das Verpackungsgesetz eine winzige Verbesserung, indem es den Handel dazu verpflichtet, Einweg und Mehrweg deutlich zu kennzeichnen.[5] An anderer Stelle bringt das Verpackungsgesetz aber Verschlechterungen. So nennt es einen Anteil von 70 Prozent Mehrweg bei den Getränkeverpackungen als Ziel – bislang waren es 80 Prozent. Im ersten Entwurf des Gesetzes fehlte diese Zielvorgabe sogar komplett, wogegen die Umweltverbände protestiert hatten.

Noch schlimmer als die Absenkung des Mehrwegziels im Verpackungsgesetz ist die Tatsache, dass das Verfehlen des Ziels ohne Folgen bleibt. Sanktionen sind nicht vorgesehen. Der BUND fordert deshalb eine Lenkungsabgabe: Verbraucher*innen sollen einen finanziellen Anreiz bekommen, sich für die umweltfreundlichen Mehrwegflaschen zu entscheiden.

Die ökologischen Vorteile von Mehrwegflaschen sind unbestritten. In seiner Ökobilanz von Getränkeverpackungen von 2016 referiert das Umweltbundesamt den Forschungsstand und kommt zum Ergebnis, dass keine einzige Studie einen Vorteil für Einwegflaschen nahelegt.[6] Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob Mehrwegsysteme nicht auch in anderen Bereichen neben Wasser, Bier, Limonade, Milch und Jogurt zum Einsatz kommen sollten. Warum nicht etwa Essig, Öl, Wein und Gewürzgurken in Pfandgläsern kaufen? Denn vor allem bei Glas gilt: Wiederverwenden ist besser als recyceln.

Foto: Gregor auf pixabay